Pinto Araber Hengst *2016 a.d. Mira's Psynissima v. Psyches Ambassador Züchter: S. Nicolaus
Deckbedingungen 2018:
Decktaxe: Die Decktaxe ist bei Abholung der Stute zu bezahlen. Der oben genannte Hengst deckt ausschließlich im Natursprung an der Hand. Vollblutaraber & Arab. Halbblut Stuten: Preis 400€ Dt. Reitpony Stuten: Preis 300€
Gesundheitsnachweis: Eine
aktuelle Tupferprobe (nicht älter als 21 Tage) der Stute muss
vorliegen. Ausnahme: Stuten in der Fohlenrosse bei guter Gesundheit! Für die Stute muss ein aktueller, ausreichender Impfschutz vorhanden sein. Die Stute muss aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Es
werden nur äußerlich gesund erscheinende Stuten eingestellt. Der
Hengsthalter behält sich vor, eine Stute in schlechter Verfassung
abzulehnen.
Unterbringung der Stute: Die
Pensionskosten betragen pro Tag 5,-€, bei Stuten mit Fohlen bei Fuß 6,50
€. Diese sind ebenfalls bei Abholung der Stute fällig. Der Hengsthalter
versichert eine optimale Versorgung der Stute sowie eine artgerechte
Unterbringung. Eventuelle Futterunverträglichkeiten und besondere
Eigenarten der Stuten sind dem Hengsthalter unaufgefordert mitzuteilen.
Haftungsausschluss: Der
Hengsthalter haftet nicht für Fremdstuten. Davon ausgenommen sind grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das gilt für alle Unfälle, Krankheiten,
Verletzungen, Tod der Stute oder eines Fohlens bei Fuß. Auch für
Schäden, die beim Deckakt an der Stute oder am Begleitpersonal
entstehen, haftet der Hengsthalter nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von sich selbst oder seinen Helfern. Für eingestellte
Stuten trägt der Hengsthalter nicht das Risiko der Tierhalterhaftung.
Der Stutenbesitzer bleibt im Rahmen des §833 BGB als Tierhalter
verantwortlich. Er ist verpflichtet, eine angemessene Versicherung für
das Risiko der Tierhalterhaftung abzuschließen.
Sonstiges: Die
Decksaison beginnt am 1. Februar eines Jahres und endet am 31. Juli
eines jeden Jahres. Sollte die Stute im Jahr der Bedeckung nicht
aufnehmen, wird sie in der darauf folgenden Decksaison einmal kostenlos
nachgedeckt. Bei einfarbigen Fohlen beträgt die Decktaxe einer
Folgebedeckung die Hälfte der regulären Decktaxe. Eventuell anfallende
Pensionskosten sind vom Stutenbesitzer zu tragen. Bei Anlieferung der
Stute ist dem Hengsthalter zur Austellung der Deckunterlagen eine Kopie
des Abstammungsnachweises der Stute auszuhändigen. Der Hengsthalter hat das Recht in Notfällen einen Tierarzt zur Behandlung der Sute zu beauftragen. Alle Nebenkosten (z.B., Tierarzt, Schmied etc.) gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. Es wird ein Deckvertrag aufgesetzt von dem beide Seiten eine Ausfertigung erhalten.